Die Vanuatu-Staatsbürgerschaft durch Investitionen über das DSP steht den meisten Nationalitäten offen, aber Antragsteller müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, bevor ein Antrag bei der Kommission eingereicht werden kann. Diese Seite behandelt: wer sich qualifiziert, welche Nationalitäten einer erhöhten Prüfung unterliegen, Altersregeln für Familienangehörige und die 5-jährige Diaspora-Ausnahme.
| Anforderung | Standard |
|---|---|
| Mindestalter | 18 Jahre (Hauptantragsteller) |
| Strafregister | Keine Vorstrafen — laut DSP-Verordnung genehmigt die Kommission keine Antragsteller mit Vorstrafen (siehe Liste unten) |
| Sanktionen | Nicht auf UN-, OFAC-, EU- oder UK-Listen |
| Interpol | Keine aktive Rote Notice oder Verbreitung |
| Laufende Strafverfolgung | Keine anhängige Anklage in irgendeiner Rechtsordnung |
| Herkunft der Mittel | Dokumentierter legaler Ursprung |
| Gesundheit | Keine unbehandelte Infektionskrankheit mit öffentlichem Gesundheitsrisiko |
| Zugelassener Vertreter | Antrag eingereicht von einem lizenzierten zugelassenen Vertreter |
Antragsteller aus vom FATF oder der EU als hochriskant eingestuften Rechtsordnungen unterliegen einer verstärkten Due-Diligence-Prüfung. Das ist keine automatische Ablehnung: Die Bearbeitungszeit kann über die üblichen 2–4 Monate hinausgehen und umfangreichere Unterlagen sind erforderlich.
Die Kommission führt eine vertrauliche Liste von Nationalitäten. Anträge von Staatsangehörigen unter umfassenden internationalen Sanktionen (Nordkorea, Iran in bestimmten Konstellationen) stehen vor quasi sicherer Ablehnung. Für die meisten Nationalitäten — einschließlich russischer, chinesischer, indischer, pakistanischer, emiratischer, saudischer, nigerianischer Staatsangehöriger — werden Anträge normal oder mit verstärkter Due-Diligence bearbeitet. Die Nationalität allein ist kein Ablehnungsgrund; der persönliche Antrag ist entscheidend.
Einige Staatsangehörige aus Ländern, die den Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft einschränken, können von der Diaspora-Ausnahme profitieren, wenn sie seit mindestens fünf Jahren im Ausland leben.
Automatische Ablehnungsgründe (jede Verurteilung):
Zählt nicht zwingend als Vorstrafe — unbedingt vorab mit dem Designated Agent klären (laut DSP-Verordnung genehmigt die Kommission keine Antragsteller mit Vorstrafen):
Einzelfallbeurteilung (sofern keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt):
Standard-Anträge erfordern keine ärztliche Untersuchung. Die Kommission kann ein ärztliches Attest anfordern, wenn der Antrag ungünstige Gesundheitsindikatoren enthält oder der Antragsteller Staatsangehöriger einer Rechtsordnung mit hoher Prävalenz bestimmter Infektionskrankheiten ist.
Der zuverlässigste Weg ist eine vertrauliche Vorab-Prüfung mit einem lizenzierten zugelassenen Vertreter. Diese Prüfung umfasst:
→ Due-Diligence-Prozess: Vanuatu FIU Due Diligence — was die Prüfung umfasst
→ Ablehnungsgründe: Warum Vanuatu-Staatsbürgerschaftsanträge abgelehnt werden
Laut DSP-Verordnung genehmigt die Kommission keine Antragsteller mit Vorstrafen. Ob ein Eintrag als Vorstrafe zählt — etwa bei Verwarnungen ohne Verurteilung oder getilgten Bagatellsachen —, sollte vorab geprüft werden. Schwere Straftaten — Betrug, Geldwäsche, Handel, Terrorismus — führen in jedem Fall zur Ablehnung.
Grundsätzlich ja, über das Standard-DSP. Ob für das Herkunftsland Sonderregeln der DSP-Verordnung („restricted countries“) gelten, bestätigt der Designated Agent; zudem kann eine umfangreiche Dokumentation der Mittelherkunft verlangt werden.
18 Jahre für den Hauptantragsteller. Für mitantragstellende Familienangehörige gelten die Altersregeln des Programms.
Nein. Ihr Rechtsvertreter übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Kommission. Dokumente in anderen Sprachen benötigen eine beglaubigte Übersetzung ins Englische.
Nur allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern. Letzte Überprüfung: 2026-07-09.
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